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   BGH, 10.07.2012 - II ZR 245/10   

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https://dejure.org/2012,25101
BGH, 10.07.2012 - II ZR 245/10 (https://dejure.org/2012,25101)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2012 - II ZR 245/10 (https://dejure.org/2012,25101)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - II ZR 245/10 (https://dejure.org/2012,25101)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Klausel im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds hinsichtlich der persnlichen Inanspruchnahme der Gesellschafter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 552a
    Auslegung einer Klausel im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds hinsichtlich der persnlichen Inanspruchnahme der Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Prospektfehler, wenn Klausel über quotale Haftung der Gesellschafter beim Anleger keine Fehlvorstellung vermittelt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 263/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - II ZR 245/10
    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils für die - gleichlautende - Formulierung im Prospekt eines anderen Fonds ausgesprochen, dass ein Anleger dem Prospekt nicht entnehmen konnte, dass die Gläubigerbank die Gesellschafter erst nach Verwertung des Fondsgrundstücks in Anspruch nehmen dürfe und die aus der Verwertung des Grundstücks erzielten Erlöse auf seinen quotalen Haftungsbetrag angerechnet würden (Urteil vom 8. Februar 2011 - II ZR 263/09, BGHZ 188, 233 Rn. 42 ff.).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - II ZR 245/10
    Die vom Kläger beanstandete Formulierung ruft unter Berücksichtigung des sprachlichen Zusammenhangs, der Systematik der Prospektdarstellung und des vom Prospekt vermittelten Gesamtbildes (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 175/81, ZIP 1982, 923, 924) bei einem Anlageinteressenten nicht die unzutreffende - Vorstellung hervor, dass er von den durch ein Grundpfandrecht gesicherten, finanzierenden Banken erst nach Verwertung des Gesellschaftsgrundstücks aus seiner persönlichen Haftung in Anspruch genommen werden kann.
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08

    Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses wegen fehlender Entsprechenserklärung

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - II ZR 245/10
    Es ist jedoch von einer beschränkten Zulassung auszugehen, wenn die Revision wegen einer (Rechts-) Frage zugelassen wird, die nur für die Entscheidung über einen selbständigen, abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs erheblich sein kann (BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - II ZR 256/09, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 2009 - II ZR 63/08, ZIP 2010, 879 Rn. 4).
  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 256/09

    Grundsätzlichen Bedeutung der Frage der Art der Ermittlung der Bezugsgröße der

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - II ZR 245/10
    Es ist jedoch von einer beschränkten Zulassung auszugehen, wenn die Revision wegen einer (Rechts-) Frage zugelassen wird, die nur für die Entscheidung über einen selbständigen, abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs erheblich sein kann (BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - II ZR 256/09, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 2009 - II ZR 63/08, ZIP 2010, 879 Rn. 4).
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